Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt eines Hilfsmittels?

Bitte informieren Sie sich in unserem Hilfsmittelwegweiser.

Was muss ich für ein Alber Produkt bezahlen?

Alle Alber Produkte sind von den Krankenkassen anerkannte und erstattungsfähige Hilfsmittel. Von den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherungen ist bei einer Erstattung eine Zuzahlung von 10% der Kosten des Hilfsmittels bis maximal 10 EUR zu leisten. Das heißt: Auch wenn Ihr Hilfsmittel z.B. 5.000 EUR kostet, zahlen Sie lediglich 10 EUR.

Wie reagiere ich bei Ablehnung durch die Kostenträger?

Die Ablehnung der Kostenübernahme muss im Einzelfall geprüft werden. Das Sozialgesetzbuch definiert unter anderem die Anspruchgrundlagen in Bezug auf Hilfsmittel wonach diese ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen.

Im reformierten neunten Buch des SGB wird in §1 insbesondere auf die Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für behinderte und von Behinderung bedrohter Menschen eingegangen. Hier heißt es wörtlich:

"Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbsbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken".

Diese Novellierung stärkt die Rechte Behinderter im Sinne einer gleichberechtigten Lebensführung ausdrücklich und erweitert die Anspruchsgrundlage über den bloßen Ausgleich einer Behinderung durch das Hilfsmittel hinaus.

Gibt es Geräte auf Leasing- oder Mietbasis?

Diese Form der Finanzierung wird derzeit durch Alber nicht angeboten.

Wo kann man das gewünschte Alber Produkt anschauen?

Eventuell ist das Gerät bei Ihrem Sanitätsfachhändler vor Ort zu besichtigen. Das Händlerverzeichnis finden unter folgendem Link: Händlerverzeichnis. Gerne führen wir das jeweilige Gerät, für Sie unverbindlich und kostenlos, bei Ihnen vor. Fordern Sie einfach unser Infomaterial an. Selbstverständlich führen wir das gewünschte Produkt auch bei Ihnen zu Hause vor ­ kostenlos und unverbindlich.

Darf man die Halterung für die Geräte selbst anbauen?

Der Anbau unserer Produkte erfolgt durch unseren Außendienst bei Ihnen vor Ort, durch geschultes Personal bei Ihrem Sanitätsfachhändler oder direkt bei uns im Werk.

Wo bekomme ich mein Hilfsmittel?

Bitte informieren Sie sich in unserem Hilfsmittelwegweiser.

Wie sind Garantie, Wartung und Serviceleistungen geregelt?

Garantie erhalten Sie für 24 Monate (Ausnahme: Blei-Akkus mit 12 Monaten). Unsere Produkte sind für den Anwender weitgehend wartungsfrei konzipiert. Sicherheitstechnische Kontrollen für unsere Produkte sind im 2-jährigen Rhythmus empfohlen.

Existiert ein Direktverkauf?

Nein, unsere Produkte werden nur über den Sanitätsfachhandel vertrieben.

Können Produkte inklusive Rollstuhl gekauft werden?

Im Prinzip ja. Sie wählen bei Ihrem Fachhändler einen individuellen Rollstuhl aus, der dann mit unseren Produkten komplettiert wird.

Wo ist die nächste Gebietsvertretung?

Alber ist im Bundesgebiet mit 18 Medizinproduktberaten ganz in Ihrer Nähe vertreten. Rufen Sie uns an, oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir nennen Ihnen die zuständige Gebietsvertretung gerne.

Tel. 0800 - 1224567 (gebührenfrei)
E-Mail info@alber.de